Ich möchte darauf hinweisen, dass ich am 22.08.2011 all jene Rechnungsbeträge mahnen und damit mit Ordnungsgebühren belegen werde, deren Fälligkeit vor dem 01.08.2011 lag und bis zum Sonntag, den 21.08.2011, noch nicht auf dem Konto des TTVB eingegangen sind. Um Ordnungsgebühren zu vermeiden, bitte ich um rechtzeitige Begleichung aller offenen Rechnungen. Vielen Dank.